Gefahrstoffverordnung
Seit
Mitte 2015 ist eine neue Kennzeichnung auf flüssigen Produkten wie
Wasch- und Reinigungsmitteln, Farben und Raumsprays etc. zu finden.
Dieses sog. GHS-System (EU-Gefahrstoff-Verordnung) mit seinen rautenförmigen Piktogrammen mit rotem
Rand löst die bisherige Gefahrenstoff-Kennzeichnung mit orangen Feldern
ab.
Insgesamt werden nun sehr viel mehr Mittel als Gefahrenstoff
eingestuft und tragen sehr abschreckende Warnhinweise und
Warnpiktogramme. Der Gesetzgeber weist nun also viel stärker auf ein
Gefahrenpotential hin, das auch scheinbar harmlose Produkte unbestreitbar haben.
Jedoch darf man diese Kennzeichnung nicht mit der
alten Kennzeichnung (orange Piktogramme) vergleichen und hinter einer
solchen Kennzeichnung sofort ein persé besonders gesundheitsschädliches
oder umweltschädliches Produkt vermuten. Auch bedeutet diese nicht, dass
keine „Natürlichen Inhaltsstoffe“ verwendet werden.
Gerade naturreine ätherische
Öle werden nach der neuen Kennzeichnung sehr negativ eingestuft, da sie
in größeren Mengen tatsächlich ein hohes Gefahrenpotential darstellen. Ein Fisch würde ein ätherisches Öl in größerer Dosis
tatsächlich nicht vertragen und u. U. daran sterben. Die Frage ist
jedoch, welche Menge bekommt er tatsächlich ab. Diese Betrachtung wird
aber nicht vorgenommen.
Auch sind viele Menschen gegen bestimmte
naturreine ätherische Öle allergisch. So kommt es zu einer besonders negativen
Einschätzung dieser an sich ökologisch sinnvollen Inhaltsstoffe.
Auch
werden Konzentrate, die wir als ökologisch sinnvoll betrachten, da sie
weniger Transportenergieverbrauch verursachen, aufgrund höherer
Konzentrationen der Inhaltsstoffe als besonders negativ eingestuft.
Wir
bitten daher eher einen Blick auf die Inhaltsstoffliste zu werfen und sich
selbst ein Bild zu machen, ob ein Artikel ökologisch oder gesundheitlich
bedenklich ist und dies nicht
von der Gefahrenkennzeichnung herzuleiten.